Ja, z.B. über den Entlastungsbetrag. Der Entlastungsbetrag dient zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt bei Pflegegrad 1-5 eine Summe von 125 €. Das sind bei uns exakt 4 Stunden Unterstützung im Monat. Des Weiteren können über die Verhinderungspflege nochmals 4 Stunden Unterstützung pro Monat erhalten werden (möglich ab Pflegegrad 2).
Das wären dann 8 Stunden Unterstützung im Monat, ohne dass Sie einen einzigen Cent dazu bezahlen müssen.
Zusätzlich möglich:
Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags nach § 45b SGB XI:
Inkl. Umwandlungsanspruch von Sachleistungen sind maximal möglich:
- PG 1: 125,00 €/Monat
- PG 2: 400,60 €/Monat
- PG 3: 644,20 €/Monat
- PG 4: 769,80 €/Monat
- PG 5: 923,00 €/Monat
Dieses Aufstockungsbudget ist jedoch nur für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzbar. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.